Personal tools
You are here: Home Über Nationallizenzen

Über Nationallizenzen

last modified 2007-12-12 14:09

Nationallizenzen: Zugang zu Digitalen Publikationen im
DFG System der Überregionalen Literaturversorgung

Im Rahmen ihrer Infrastrukturmaßnahmen für wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) das System der Sondersammelgebiete.

Ziel des Systems der überregionalen Literaturversorgung, in das auch die Zentralen Fachbibliotheken eingebunden sind, ist es, jedem Nutzer in Deutschland den Zugriff auf wissenschaftliche Literatur und Quellenwerke, die er für seine Arbeit benötigt, auch dann zu ermöglichen, wenn sie an der Bibliothek seiner eigenen Hochschule oder Forschungseinrichtung nicht verfügbar sind.

Elektronische Publikationen waren in dieses System bislang nur unzureichend einbezogen.

Versorgungslücken wurden insbesondere bei digitalen Text- und Werkausgaben, den von wissenschaftlichen Verlagen angebotenen Digitalisierungen zurückliegender Zeitschriftenjahrgänge (sog. Backfile-Archiven) sowie speziellen Fachdatenbanken reklamiert. Diese digitalen Publikationen können oft nur an wenigen wissenschaftlichen Bibliotheken gekauft werden. Vielen Wissenschaftlern und Studenten in Deutschland ist damit die Nutzung dieser Informationsquellen nicht möglich.

Um besonders dringlichen Anforderungen in diesem Bereich zu begegnen, ermöglichte die DFG in den Jahren 2004 und 2005 gesonderte Fördermaßnahmen zum Erwerb nationaler Lizenzen für digitale Publikationen durch die DFG Sondersammelgebiete.

 

Wie wurden die Anträge für Nationallizenzen vorbereitet ? 

Zur Vorbereitung der Fördermaßnahme wurden die DFG Sondersammelgebiete gebeten, digitale Publikationen zu benennen, deren Beschaffung aus ihrer Sicht für die jeweiligen Fächer vordringlich ist. Acht Bibliotheken, die über langjährige Erfahrungen in der Verhandlung großvolumiger Literaturbeschaffungen im konventionellen und digitalen Umfeld verfügen, übernahmen die Angebotseinholung und die Vorbereitung von Lizenzverträgen mit jeweils einzelnen Verlagen. Dabei wurden Angebote für insgesamt 68 Objekte eingeholt, für die bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Förderung von Nationallizenzen beantragt wurde.

 

Was beinhaltet die DFG Nationallizenz?

Die DFG Nationallizenz beinhaltet die Gewährung einer nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Lizenz zur Nutzung des vom Verlag (Lizenzgeber) vertriebenen Produkts durch DFG Sondersammelgebietsbibliotheken (Lizenznehmer). Die Lizenz beinhaltet das Recht, das Produkt zusätzlich zur Nutzung im In-House Netzwerk des Lizenznehmers ohne Einschränkungen über Weitverkehrsnetze den überwiegend öffentlich geförderten Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland bzw. wissenschaftlichen Nutzern mit ständigem Wohnsitz in Deutschland zugänglich zu machen. Im letzteren Fall (Private Nutzung) erfolgt der Zugang üblicherweise aufgrund persönlicher Registrierung und Passwortvergabe. Für die institutionelle Nutzung durch wissenschaftliche Einrichtungen in überwiegend öffentlicher Trägerschaft wird ein vereinfachter Zugang durch Freischaltung der jeweiligen IP-Nummernkreise ermöglicht.

Die Lizenzen sind auf eine zeitlich unbegrenzte Nutzung der digitalen Publikationen ausgerichtet. Die Angebote schließen daher das Recht des Lizenznehmers ein, alle zur Langfristsicherung des Zugangs erforderlichen technischen Maßnahmen zu treffen. Auch wenn der Zugang zu den Publikationen zunächst über technische Einrichtungen des Lizenzgebers erfolgt, wird der physische Datenbestand in der Regel dem Lizenznehmer ausgehändigt.

Bei digitalen Text- und Werkausgaben sowie elektronischen Zeitschriften ist die Lieferung der Metadaten für die einzelnen Titel und Aufsätze Teil der Nationallizenz. Metadaten müssen ohne Einschränkungen in alle lokalen, regionalen und überregionale Bibliothekskataloge und Informationssysteme (wie z.B. vascoda) so eingebunden werden können, dass vom Katalogeintrag direkt der jeweilige digitale Volltext aufgerufen werden kann.

Wie wurden die geförderten Nationallizenzen ausgewählt ?

Die Förderanträge bei der DFG wurden durch die acht verhandlungsführenden Bibliotheken gestellt. Diese Bibliotheken haben sich mit ihren Anträgen verpflichtet, die Lizenzen zu erwerben und den deutschlandweiten Zugang zu ermöglichen.

 

Zur Begutachtung der Anträge wurde eine Prüfgruppe aus Mitgliedern des DFG Ausschusses für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme und seiner Unterausschüsse gebildet. Aufgrund einer eingehenden Prüfung wurden sechs der acht Anträge bewilligt.

 

Grundlegende Kriterien der Begutachtung waren:

  • die fachliche Bedeutung, Inhalt und Qualität der digitalen Publikationen;
  • die technische Qualität der Digitalisierung und des Informationssystems;
  • der Grad der Übereinstimmung der angebotenen Lizenz mit den Rahmenkriterien der
    DFG Nationallizenz;
  • das Preis- / Leistungsverhältnis.

Darüber hinaus waren die die folgenden Bewertungsgesichtspunkte von Bedeutung:

  • die Nachhaltigkeit der getätigten Ankäufe, d.h. die Gewährleistung des dauerhaften Zugriffs zu den digitalen Dokumenten;
  • die Integration in die Informationssysteme der DFG Sondersammelgebiete und Virtuellen Fachbibliotheken sowie in die lokalen Systeme der Bibliotheken an Hochschulen und Forschungseinrichtungen;
  • die Abdeckung eines Spitzenbedarfs als grundlegendem Kriterium des DFG-Systems der überregionalen Literaturversorgung; dabei wurde allerdings nicht allein auf den Inhalt der Publikationen, sondern auch auf die Zugangsmöglichkeiten zur digitalen Erscheinungsform abgestellt; Grundbedarf wurde dort angeommen, wo auch ohne DFG Förderung ein digitaler Zugang auf breiter Basis gewährleistet ist;
  • die Abdeckung eines differenzierten fachlichen Spektrums, dass auch die geisteswissenschaftlichen Fächer angemessen repräsentiert; insbesondere sollten auch die nicht anglo-amerikanischen Sprachen und Kulturen vertreten sein.
  • der Preisfaktor der Nationallizenz gegenüber lokalen bzw. regionalen Einzellizenzen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Absatzchancen für Einzellizenzen; zusätzlich wurden zur Beurteilung der Preisforderungen Abschätzungen der Kosten pro Seite bzw. der Kosten pro Informationseinheit herangezogen. 

 

Weitere Perspektiven der Überregionalen Literaturversorgung mit Digitalen Publikationen und Pilotprogramm Laufende Zeitschriften 

Aus Sicht der an dieser Fördermaßnahme beteiligten DFG Gutachter ist es auf mittlere Sicht unerlässlich, in allen Hochschulen und Forschungseinrichtungen einen vollständigen digitalen Zugriff insbesondere auf die wissenschaftlichen Zeitschriften zu ermöglichen. Dafür sprechen in erster Linie die gravierenden Vorteile des diigitalen Zugriffs aus Nutzersicht, aber auch Kostenvorteile durch die mögliche Einsparung von Stellflächen in Bibliotheken und die Reduktion des Fernleihverkehrs. Der Erwerb von Nationallizenzen im Rahmen des überregionalen Literaturversorgungssystems der DFG bietet die Chance, diese Entwicklung gezielt voranzutreiben und von Beginn an eine gleichwertige Versorgungssituation für alle Wissenschaftler in Deutschland zu schaffen. Zudem können durch Nationallizenzen deutliche Kostenvorteile gegenüber dem Erwerb von Einzellizenzen auf lokaler oder regionaler Ebene realisiert werden. 

Vor diesem Hintergrund wurden seit Mitte 2006 Modellüberlegungen bezüglich der nationalen Lizenzierung laufender elektronischer Zeitschriften unter finanzieller Beteiligung der DFG angestellt. Für die Jahre 2008 bis 2010 wird eine neue Förderlinie anhand von zwölf Verlagen erprobt. Drei der Zeitschriftenpakete folgen für diesen Zeitraum dem Muster der Nationallizenzen mit Komplettförderung durch die DFG und ermöglichen damit den Zugriff für alle öffentlich geförderten wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Privatpersonen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die übrigen neun Pakete werden als Nationalkonsortium auf Beitrittbasis organisiert, an dem sich wissenschaftliche Einrichtungen, in der Regel unter Aufbringung eines gewissen Eigenanteils, beteiligen können. Die Archivdaten dieser Zeitschriften werden mit zeitlicher Verzögerung auch denjenigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt, die die laufenden Inhalte nicht beziehen.

Anschreiben an die nutzungsberechtigten Einrichtungen

Hier finden Sie die Anschreiben, mit denen die nutzungsberechtigten Einrichtungen auf das Angebot der DFG Nationallizenzen aufmerksam gemacht wurden:


Anschreiben an die Mitglieder der Hochschulrektorenkonferenz

Anschreiben an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Anschreiben an die wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken

Anschreiben an die wissenschaftlichen Spezialbibliotheken


Powered by Plone, the Open Source Content Management System

This site conforms to the following standards: