Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbundzentrale des GBV (VZG) ist bemüht, ihre Webauftritte und mobile Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.nationallizenzen.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website https://www.nationallizenzen.de/ und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.1 (WCAG 2.1) Level AA und den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitgehend vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Bei automatisch generierten PDF-Dateien ("Nutzungsbedingungen") kann aufgrund des Generierungsmechanismus die Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden.
- Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Verlage u.a.) bereitgestellt werden, liegen eventuell nicht barrierefrei vor.
- Es fehlen teilweise alternative Text-Inhalte für Bilder und Tabellen.
- Nicht alle interaktiven Bedienelemente haben programmatisch ermittelbare Namen und Rollen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.10.2024 aktualisiert.
Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unseren Webauftritten auf erläuterungsbedürftige Inhalte oder Inhalte, die schwer zugänglich sind, stoßen:
Verbundzentrale des GBV (VZG)
Platz der Göttinger Sieben 1
37073 Göttingen
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können
Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines
Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz
(NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen
Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum
Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es
muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
