Allianz-Lizenzen
Über nationale Lizenzen: DFG geförderte nationale Lizenzen für elektronische Medien
Allianz-Lizenzen (2011 ff.)
Was sind die DFG-geförderten Allianz-Lizenzen?
Wie werden die Produkte für die Allianz-Lizenzen ausgewählt?
Welche Bibliotheken sind für die Verhandlung und Verwaltung der Allianz-Lizenzen zuständig?
Wer ist zur Teilnahme an den Allianz-Lizenzen berechtigt?
Wie werden die Anträge bei der DFG begutachtet?
Kriterien für die Begutachtung und Bewertung der Allianz-Lizenzen
Nach Gründung der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen wurden die DFG-geförderten Nationallizenzen in diesen Kontext überführt (Handlungsfeld „Nationale Lizenzierung“ ) und als „Allianz-Lizenzen“ weiterentwickelt. Der Fokus dieser Allianz-Lizenzen liegt auf dem Erwerb dynamischer Produkte (laufende Zeitschriften, Datenbanken und E-Books) für den wissenschaftlichen Grundbedarf, häufig mit interdisziplinärem Charakter. Für die Beschaffung der Allianz-Lizenzen wurden eigene Standards und Erwerbungsgrundsätze (AL-Gundsätze, 2010) definiert und eine Musterlizenz erarbeitet.
Was sind die DFG-geförderten Allianz-Lizenzen?
Die Allianz-Lizenzen zeichnen sich im Vergleich zu den Nationallizenzen „Classics“ durch ein grundsätzlich anderes Lizenz- und Finanzierungsmodell aus, das auf einer Konsortialstruktur basiert und eine finanzielle Eigenbeteiligung der Bibliotheken voraussetzt. Sie werden im Rahmen einer mehrjährigen Vertragslaufzeit als nationale Opt-in-Konsortien angeboten. Das Lizenzmodell ist holdingsunabhängig. Im Gegensatz zu den bisherigen Nationallizenzen werden sie nicht mehr komplett durch die DFG finanziert, sondern erfordern eine Eigenleistung der Konsortialteilnehmer von circa 75% der Gesamtkosten. In die Entwicklung der Förderlinie fließen auch Erkenntnisse mit ein, die im Verlauf des Pilotprojektes „Nationallizenzen für laufende Zeitschriften“ (NLZ) gewonnen wurden, da in diesem Rahmen ein Beteiligungsmodell erprobt wurde.
Die für die Allianz-Lizenzen in den Standards und Erwerbungsgrundsätze (AL-Grundsätze, 2010) definierten Nutzungsrechte gleichen zwar vielfach denen der Nationallizenzen „Classics“ , gehen im Detail jedoch darüber hinaus. Hinzu tritt ein über eine Moving Wall mit den laufenden Jahrgängen verknüpftes Archivsegment und eine Open Access-Komponente. Metadaten zu den lizenzierten Inhalten werden mit erworben, gleiches gilt für Archivdaten.
Eine flächendeckende Bereitstellung der lizenzierten Inhalte erfolgt analog zum Pilotprojekt NLZ nur im Rahmen der Archivkomponente. Der freie Zugang zu den Archivsegmenten wird deutschlandweit und dauerhaft gewährleistet.
Die Verhandlung der Allianz-Lizenzen erfolgt durch ausgewählte Bibliotheken aus dem Kreis der verhandlungsführenden Einrichtungen im Nationallizenz-Kontext (BSB, SBB, SUB, UBF, TIB, ZBW, ZBMed). Diese Einrichtungen zeichnen auch verantwortlich für die Einrichtung und Verwaltung der zugehörigen nationalen Konsortien.
Wie bei den Nationallizenzen „Classics“ unterliegen die DFG-geförderten Abschlüsse im Kontext der Allianz-Lizenzen einem jährlichen Turnus von Verhandlung, DFG-Antragstellung, -Begutachtung und -Bewilligung, Vertragsabschluss und Bereitstellung.
Ab 2011 werden damit im Kontext der Nationallizenzen drei Lizenztypen zur Verfügung stehen:
- Zu 100% DFG-finanzierte „Nationallizenzen “ für abgeschlossene Produkte
- „DFG-geförderte Allianz-Lizenzen“ für laufende Produkte
- „Allianz-Lizenzen“ für laufende Produkte (ohne DFG-Förderung, aber im Einklang mit den Standards der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen)
Die Allianz-Lizenzen werden im Kontext der Allianz-Initiative Digitale Information von der Allianz-AG Nationale Lizenzierung weiterentwickelt, der neben der DFG als Trägerin des Förderprogramms und den verhandlungsführenden Einrichtungen auch Vertreter der Wissenschaftsorganisationen sowie der GASCO angehören.
Wie werden die Produkte für die Allianz-Lizenzen ausgewählt?
Während die ersten Allianz-Lizenzen im Wesentlichen die Produkte aus dem DFG-Pilotprojekt NLZ fortführten, wird für die Zukunft ein transparentes Verfahren für die Produktauswahl angestrebt, das - vermittelt über die in der GASCO organisierten regionalen Konsortien in Deutschland - alle Informations- und Forschungseinrichtungen des Landes mit einbezieht.
Die Produktvorschläge der Bibliotheken werden von der Allianz-AG Nationale Lizenzierung , der u.a. auch die DFG und die verhandlungsführenden Einrichtungen angehören, nach den folgenden Kriterien überprüft:
- Kongruenz mit den Erwerbungsgrundsätzen für die DFG-geförderten Nationallizenzen
- Anzahl der Vorschläge / Dringlichkeit des Bedarfes
- Verfügbarkeit in Deutschland (mittlere Abdeckung, keine Nischen, keine Marktsättigung)
- Kosten-Nutzen-Aspekte
- Finanzierbarkeit
- Erfolgsaussichten der Verhandlungen
Welche Bibliotheken sind für die Verhandlung und Verwaltung der Allianz-Lizenzen zuständig?
- Bayerische Staatsbibliothek (BSB)
- Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED)
- Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften (ZBW)
- Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB)
- Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (SBB)
- Technische Informationsbibliothek (TIB)
- Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, Frankfurt am Main (UBF)
Wer ist zur Teilnahme an den Allianz-Lizenzen berechtigt?
Folgende Einrichtungen sind Teilnahme an den Allianz-Lizenzen berechtigt (vgl. Standards und Erwerbungsgrundsätze, (AL-Grundsätze 2010 )):
- Öffentlich und privat geförderte Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
- Die Deutsche Nationalbibliothek
- Sämtliche Staats- und Landesbibliotheken sowie zentrale Fachbibliotheken
- Forschungsbibliotheken und wissenschaftliche Spezialbibliotheken in überwiegend öffentlich-rechlicher Trägerschaft
- Forschungsinstitute in überwiegend öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, bzw. von Bund und Ländern getragene Forschungseinrichtungen, einschließlich der von der Bundesrepublik Deutschland im Ausland getragenen wissenschaftlichen Einrichtungen wie bspw. der Deutschen Historischen Institute
Die Einrichtungen können die lizenzierten Produkte ihren Nutzerinnen und Nutzern zugänglich machen. Als autorisierte Nutzerinnen und Nutzer gelten
- Einzelne Nutzer, die durch eine autorisierte Einrichtung berechtigt sind, die Informationsangebote der autorisierten Einrichtung on-site oder off-site (via „Remote Access“) durch gesicherte Authentifizierungsmethoden zu benutzen, und derzeitig Studierende (in grundständigen und postgradualen Studiengängen bzw. als Doktoranden oder Gaststudenten), Angehörige des Lehrkörpers (incl. Gastwissenschaftler), weitere Beschäftigte (im unbefristeten sowie befristeten Arbeitsverhältnis), Auftragnehmer oder registrierte Nutzerinnen und Nutzer der autorisierten Einrichtungen sind.
- Personen, die gegenwärtig eines der oben genannten Kriterien nicht erfüllen, aber für die Nutzung der Informationsdienstleistungen der Einrichtung von Computer-Arbeitsplätzen innerhalb der Räumlichkeiten zugelassen sind („Walk-in Users“) gelten nur für die Dauer des Aufenthaltes als autorisierte Benutzer.
- Für Material, das per Moving Wall prinzipiell für alle autorisierten Einrichtungen freigeschaltet werden kann, können sich – soweit nach Lizenzvertrag möglich – auch Privatpersonen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland anmelden, die sich durch ein geeignetes Verfahren registriert haben, solange eine solche Registrierung gültig bleibt.
Wie werden die Anträge bei der DFG begutachtet?
Zur Begutachtung der von den verhandlungsführenden Bibliotheken eingereichten Anträge wird eine Prüfgruppe aus Mitgliedern des DFG-Ausschusses für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme und seiner Unterausschüsse sowie Fachwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern gebildet.
Bei Allianz-Lizenzen entscheidet das Votum der Gutachter darüber, wie das Produkt angeboten werden kann – ob als DFG-gefördertes Opt-in-Konsortium oder als Konsortium nach Allianz-Standard ohne Förderung. Mitentscheidend für das Zustandekommen eines Vertrags ist darüber hinaus in einigen Fällen die konkrete Nachfragesituation, die u.a. zur definitiven Preisfestlegung durch Befragung des potenziellen Teilnehmerkreises, bestehend aus allen bisher registrierten Einrichtungen, ermittelt wird.
Kriterien für die Begutachtung und Bewertung der Allianz-Lizenzen
- Fachliche Bedeutung, Inhalt und Qualität der digitalen Publikationen
- Technische Qualität der Digitalisierung und des Informationssystems
- Grad der Übereinstimmung der angebotenen Lizenz mit den von der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen postulierten Standards und Erwerbungsgrundsätzen (AL-Grundsätze, 2010)
- Preis- / Leistungsverhältnis
- Gestaltung und Transparenz des Preismodells
- Innovative Elemente des Lizenzmodells